Impressum


RES Personal GmbH                  

A-6850 Dornbirn | Wallenmahd 23 C1 | Österreich | +43(0)660 918 39 79  

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Geschäftsführerin: Renate Zmugg und Erika Tollar

INHALT:

Der Autor übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit der auf diesen Seiten bereitgestellten Informationen. Grundsätzlich ausgeschlossen werden Haftungsansprüche gegen den Autor dieser Seiten, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen und durch die Nutzung oder Nichtnutzung der bereitgestellten Informationen bzw. falscher und unvollständiger Informationen verursacht worden sind, sofern von Seiten des Autors kein nachweisbares vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind frei und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile seiner Seiten oder das gesamte Angebot ohne besondere Ankündigung zu ändern, zu ergänzen, zu entfernen oder die Veröffentlichung zeitweise oder ganz einzustellen.




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Allgemeine Geschäftsbestimmungen RES Personal GmbH

1. ALLGEMEINES

 

Die folgenden Bedingungen sind Bestandteil unserer Verträge. Änderungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen.

 

Die Berechnung der anfallenden Arbeitsstunden erfolgt zum vereinbarten Normalstundensatz, mit den dazugehörigen Überstundenzuschlägen, wie sie in der Bestellung schriftlich festgelegt sind (zusätzlich Mehrwertsteuer). Bei KV-Erhöhungen wird der Stundensatz um die KV-Erhöhung angehoben. Stichtag ist der Zeitpunkt der Wirksamkeit der KV-Erhöhung. Für Überstunden werden die in der Auftragsbestätigung angeführten Zuschläge verrechnet.


2. VERTRAGSSCHLUSS

 

Die AGB gelten mit Vertragsschluss, spätestens mit der Inanspruchnahme der Leistung, als angenommen und werden Bestandteil des Vertrags zwischen der Firma Renate Zmugg Personal und dem jeweiligen Kunden geschlossenen Vertrags.

 

Der Vertragsschluss erfolgt entweder durch Unterfertigung des Angebots durch beide Vertragsparteien oder durch Ausstellung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Firma Renate Zmugg Personal; jedenfalls aber durch die tatsächliche Aufnahme der Beschäftigung der von der Firma RES Personal GmbH überlassenen oder vermittelten Arbeitskräfte.

 

Zwischen dem Arbeitnehmer und dem Beschäftiger besteht kein Arbeitsverhältnis. In diesem Zusammenhang ist der Beschäftiger nicht berechtigt, mit den zur Verfügung gestellten Arbeitskräften des Überlassers Vereinbarungen zu treffen; diese werden vom Überlasser nicht anerkannt.


3. ARBEITSBESTÄTIGUNG, ARBEITSZEIT

 

Die wöchentliche Normalarbeitszeit ist durch den jeweiligen Beschäftiger Kollektivvertrag geregelt. Der Kunde bestätigt mindestens je Kalendermonat (optional je Kalenderwoche) die geführten Stundenaufzeichnungen je Mitarbeiter und übermittelt diese spätestens bis zum vierten Arbeitstag im Folgemonat an die Firma RES Personal GmbH, damit die Firma RES Personal GmbH gesetzeskonform und fristgerecht die Lohnauszahlungen durchführen kann.


4. HAFTUNG, HAFTPFLICHT

 

Der von der Firma Renate Zmugg Personal in den Betrieb des Beschäftigers entsandte Arbeitnehmer steht unter der Leitung, Aufsicht und Arbeitsanweisung des Beschäftigers. Im Hinblick auf diese Tatsache haftet der Überlasser nicht für Schäden, die der Arbeitnehmer während seiner Tätigkeit beim Beschäftiger oder Dritten verursachen sollte. Sollten aufgrund einer Nichtbeachtung der vorgenannten Bestimmungen Unfälle bzw. Schäden auftreten, so haftet der Beschäftiger hierfür.

 

Sofern überlassene Arbeitskräfte für den Beschäftiger Dienstfahrten mit dienstnehmereigenen Personenkraftwagen verrichten, übernimmt der Auftraggeber die Haftung für etwaige Unfallschäden an diesen Personenkraftwagen, dem Unfallgegner und/oder Dritten und stellt die Firma RES Personal GmbH ausdrücklich von jeder Haftung frei. Benützt die überlassene Arbeitskraft zur Erbringung ihrer Arbeitsleistung Arbeitsgeräte, Maschinen, Fahrzeuge, etc. des Auftraggebers, haftet die Firma RES Personal GmbH nicht für daran oder dadurch entstehende Schäden.

 

Insbesondere informiert der Auftraggeber die Firma RES Personal GmbH rechtzeitig über allfällige Einsätze der überlassenen Arbeitskräfte außerhalb Österreichs, um erforderliche Genehmigungen, die im Zusammenhang mit Aufenthalt und Erwerbstätigkeit sowie Sozialversicherung und Lohnsteuer der Arbeitskräfte im Einsatzland, zeitgerecht beantragen zu können.


5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

 

Die Rechnungslegung erfolgt monatlich, soweit nicht anders vereinbart. Basis sind die bestätigten Arbeitsnachweise. Die Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen netto nach Rechnungserhalt fällig. Der Überlasser ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Beschäftigers übliche Verzugszinsen zu verrechnen.

 

Bei Insolvenzgefahr bzw. Insolvenz ist der Überlasser berechtigt sofort ohne Frist vom Vertrag zurückzutreten.


6. INFORMATION, ARBEITSVERHINDERUNG

 

Sollten die überlassenen Arbeitskräfte aus Gründen, die nicht im Machtbereich der Firma RES Personal GmbH liegen, nicht zur Arbeit erscheinen, können keine Schadensansprüche geltend gemacht werden. Die Firma RES Personal GmbH ist berechtigt, so rasch wie möglich Ersatz zu stellen.


7. ARBEITGEBERPFLICHTEN (BESCHÄFTIGER)

 

Dem Kunden obliegen sämtliche nach den Bestimmungen des AÜG sowie sonstigen arbeitsrechtlichen Normen bestehenden Beschäftigerpflichten. Der Beschäftiger ist insbesondere verpflichtet, die Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzrechts, des Ausländerbeschäftigungsrechts sowie des Arbeitszeitrechts einzuhalten.

 

Der Kunde verpflichtet sich alle Massnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzes, zum Schutz von Leben und Gesundheit des Mitarbeiters zu sichern. Der Kunde vergewissert sich ebenfalls, dass der Mitarbeiter die allgemeinen und besonderen Sicherheitsvorschriften seines Berufes kennt.

 

Bei Übernahme eines überlassenen Arbeitnehmers vor Ablauf der vorgegebenen Mindesteinsatzdauer, wird dem Auftraggeber für den entstandenen Rekrutierungsaufwand ein angemessener Aufwandsersatz als Personalberatungshonorar in Höhe von zwei Bruttomonatsentgelten des übernommenen Mitarbeiters, in Rechnung gestellt. Die Mindesteinsatzdauer beträgt 12 volle Kalendermonate.

 

Der Übernahme der von der Firma RES Personal GmbH überlassenen Arbeitskräfte als Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne der obigen Absätze ist die Beschäftigung der überlassenen Arbeitskräfte im Betrieb des Beschäftigers über ein Unternehmen, welches im selben Geschäftsbereich wie die Firma Renate Zmugg Personal tätig ist (Personalbereitstellung/Arbeitskräfteüberlassung), gleichzuhalten.


8. UNSERE LEISTUNGSVERPFLICHTUNGEN

 

Die Firma RES Personal GmbH erbringt ihre Leistungen unter Berücksichtigung der gültigen gesetzlichen Regelungen, insbesondere des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG) sowie des jeweils sachlich zur Anwendung kommenden Kollektivvertrags, das ist für den Bereich der Arbeitskräfteüberlassung der Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung (AKÜ-KV), in der jeweils gültigen Fassung.


Als Gerichtsstand für Streitigkeiten wird Feldkirch (Vorarlberg) vereinbart.